Schulungen
- Management der Qualitätsentwicklung in der Pflege
- Sterbebegleitung
- Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 2 SGB XI
- Implementierung eines Beschwerdemanagement-Systems
- Einsatz von nicht - examiniertem Pflegepersonal in der Behandlungspflege
- Was tun wenn sich der MDK anmeldet?!
- Pflegeberichte auf der Grundlage des Pflegeprozesses
- Der geplante und dokumentierte Pflegeprozess (ambulant)
- die rechtliche und fachliche Bedeutung der Pflegevisite
- Voraussetzungen und Vorbereitung einer Pflegevisite
- Durchführung
- Auswertung und Folgemaßnahmen
- “Start up-Projekt” zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems
- Das Verkaufsgespräch in der Pflege
- Verordnungsmanagement Häusliche Krankenpflege
Pflegevisite im ambulanten Pflegedienst
Umfang: Ganztagesseminar
Zielgruppe: Inhaber, PDL, Qualitätsverantwortliche
Inhalte:
Die Pflegevisite ist eines der wirksamsten Instrumente, mit dem die pflegerischen Leistungen und deren Qualität überprüft und reflektiert werden kann.
Im Seminar wird auf folgende Bereiche eingegangen:
Teilnahmebedingungen
Die Anmeldungen zum Seminar werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei Schulung & Qualität berücksichtigt. Die Seminargebühren sind bis 3 Wochen vor Seminarbeginn auf das benannte Konto einzuzahlen oder per Lastschrift einzuziehen.
Bei Rücktritt des Seminarteilnehmers ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 50 % der Teilnahmegebühren zu berechnen. Scheidet der Teilnehmer während des Seminars aus, erfolgt keine - auch nicht anteilige - Rückerstattung der Gebühren.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Krankheit oder Verhinderung des Dozenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, etc.). Der Veranstaltungspreis wird dann zurückerstattet.
Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter entsteht nicht, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Seminargebühren
Die Seminargebühren beinhalten grundsätzlich die Tagungspauschale (z.B. Tagungsgetränke, Kaffeepausen, bei Gutachter-/Tagesschulungen Mittagessen), Seminarkosten und ggf. Seminarunterlagen.
Tagesschulungen:
100,00 €
Halbtagesschulungen:
65,00 €
Inhouseschulungen:
nach Absprache.