Schulungen
- Management der Qualitätsentwicklung in der Pflege
- Sterbebegleitung
- Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 2 SGB XI
- Implementierung eines Beschwerdemanagement-Systems
- Einsatz von nicht - examiniertem Pflegepersonal in der Behandlungspflege
- Was tun wenn sich der MDK anmeldet?!
- Pflegeberichte auf der Grundlage des Pflegeprozesses
- Der geplante und dokumentierte Pflegeprozess (ambulant)
- Pflegevisite im ambulanten Pflegedienst
- “Start up-Projekt” zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems
- Das Verkaufsgespräch in der Pflege
- Gemeinsam die einzelnen Schritte vom Erkennen der Notwendigkeit einer behandlungspflegerischen Maßnahmen bis zur Überweisung der vereinbarten Vergütung durch die Kostenträger.
- Verordnung im Auftrag Ihres Patienten bei der zuständigen Kasse einreichen und die Krankenkasse anschließend nicht nachvollziehbar und ohne Begründung ablehnt?
- Unter welchen Umständen erhalte ich eine Vergütung trotz Ablehnung durch die Krankenkasse?
- Interpretierung der Richtlinie Häusliche Krankenpflege
- Wann kommt ein Widerspruchsverfahren bzw. der Klageweg infrage?
Verordnungsmanagement Häusliche Krankenpflege
Umfang: Halbtagesseminar
Zielgruppe: Inhaber und Leitungen von ambulanten Pflegediensten (PDL u. Stellvertretung)
Ziel: Minimierung der Ablehnungen und Einschränkungen von Verordnungen häuslicher Krankenpflege durch konsequentes Verordnungsmanagement.
Inhalte:
Das Seminar soll Ihnen Ansätze bieten, die Anzahl dieser Fälle durch vorbeugendes Verordnungsmanagement zu minimieren. Die Referenten simulieren mit Ihnen gemeinsam die einzelnen Schritte vom Erkennen der Notwendigkeit einer behandlungspflegerischen Maßnahme bis zur Überweisung der vereinbarten Vergütung durch die Kostenträger.
Hier anmelden...Teilnahmebedingungen
Die Anmeldungen zum Seminar werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei Schulung & Qualität berücksichtigt. Die Seminargebühren sind bis 3 Wochen vor Seminarbeginn auf das benannte Konto einzuzahlen oder per Lastschrift einzuziehen.
Bei Rücktritt des Seminarteilnehmers ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 50 % der Teilnahmegebühren zu berechnen. Scheidet der Teilnehmer während des Seminars aus, erfolgt keine - auch nicht anteilige - Rückerstattung der Gebühren.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Krankheit oder Verhinderung des Dozenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, etc.). Der Veranstaltungspreis wird dann zurückerstattet.
Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter entsteht nicht, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Seminargebühren
Die Seminargebühren beinhalten grundsätzlich die Tagungspauschale (z.B. Tagungsgetränke, Kaffeepausen, bei Gutachter-/Tagesschulungen Mittagessen), Seminarkosten und ggf. Seminarunterlagen.
Tagesschulungen:
100,00 €
Halbtagesschulungen:
65,00 €
Inhouseschulungen:
nach Absprache.